Allgemeine Vermittlungsbedingungen

Der Maklervertrag zwischen Ihnen („Kunde“) und Ihrem Makler bzw. Ihrer Maklergesellschaft, der bzw. die in dem Informationsdokument, zu dem diese allgemeinen Bedingungen einen Anhang bilden, genauer angegeben ist („Makler“), unterliegt diesen allgemeinen Bedingungen, den zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbarten Sonderbedingungen sowie den im Großherzogtum Luxemburg geltenden Gesetzen und Vorschriften sowie den allgemein geltenden und befolgten Praktiken auf dem Gebiet der Versicherungsvermittlung in Luxemburg, unbeschadet etwaiger zwingender Bestimmungen des Landes, in dem der Kunde seinen Wohn-/Geschäftssitz hat.

Präambel: Informationen für jeden Abschluss eines neuen Versicherungsvertrags

Alle Ihre Fragen müssen von Ihrem Makler und der Versicherungsgesellschaft, bei der Sie eine Versicherung abschließen möchten („Versicherer“), vor Unterzeichnung des Versicherungsantrags beantwortet werden.

Der eigentliche Versicherungsvertrag

Der von dem Versicherer ausgestellte Versicherungsvertrag ist ein Satz aus Dokumenten, der unter anderem und je nach Versicherungsgesellschaft aus einem Vorabinformationsdokument, einem Versicherungsantrag sowie allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen besteht.

Lesen Sie die Erläuterungen zur Funktionsweise des Vertrags aufmerksam, wenn Sie Angebote der verschiedenen Versicherungsgesellschaften erhalten. Diese Erläuterungen finden Sie in den allgemeinen Bedingungen des angebotenen Vertrags. Bitten Sie Ihren Makler gegebenenfalls um Erläuterungen.

Die Art der Versicherungsverträge kann von dem Land Ihres Wohn-/Geschäftssitzes abhängen. Der Vertrag kann verschiedene ergänzende oder optionale Deckungen vorsehen. Wir empfehlen Ihnen, sich diese Deckungen erklären zu lassen, bevor Sie einen Versicherungsantrag unterzeichnen.

Zweck des Maklervertrags

Mit dem Abschluss des Maklervertrages ermächtigen Sie den Makler, zunächst von verschiedenen Versicherungsgesellschaften personalisierte Angebote für Sie einzuholen und Sie anschließend bei der Versicherungsgesellschaft Ihrer Wahl im Zusammenhang mit den Leistungen, die Gegenstand dieses Vertrages sind, zu vertreten.

Je nach Ihren Anweisungen kann der Makler Kopien (oder Originale) aller Mitteilungen oder Informationen von dem Versicherer in Bezug auf Ihren Vertrag erhalten (oder auch nicht), um sie Ihnen zu übergeben oder uns zu erlauben, Sie zu begleiten und zu unterstützen.

1. Vertriebsdienstleistungen für Versicherungen

Der Makler leistet Versicherungsberatung, führt Arbeiten zur Vorbereitung der Unterzeichnung oder des Abschlusses von Versicherungsverträgen durch oder hilft bei deren Verwaltung und Ausführung. Er verpflichtet sich, stets ehrlich, unparteiisch und professionell im besten Interesse des Kunden zu handeln. Er hält die Verhaltensregeln für den Versicherungsvertrieb ein, wie sie sich aus dem luxemburgischen Gesetz vom 7. Dezember 2015 über den Versicherungssektor, den zur Umsetzung dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften und den von den Behörden der Europäischen Union zur Umsetzung der Richtlinien über den Versicherungsvertrieb erlassenen Vorschriften ergeben, unbeschadet der zwingenden ausländischen Rechtsvorschriften, die dem Makler bei der Ausübung seiner Tätigkeit außerhalb des Großherzogtums Luxemburg auferlegt werden können.

Der Makler kann Vermittlungsdienstleistungen für Versicherungen anbieten, wie zum Beispiel:

  • personalisierte Angebote für den Kunden bei Versicherungsgesellschaften einholen,
  • Informationsanfragen an Versicherungsgesellschaften richten,
  • Versicherungsverträge im Namen des Kunden abschließen,
  • den Kunden im Allgemeinen bei Versicherungsgesellschaften vertreten.

2. Aufnahme der Beziehung

Dem Makler steht es frei, jede Aufnahme einer Geschäftsbeziehung anzunehmen oder abzulehnen. Es wird keine Geschäftsbeziehung im Namen eines Kunden eingegangen, bevor der Kunde nicht alle Unterlagen zur Zufriedenheit des Maklers ausgefüllt und alle vom Makler verlangten Nachweise und Informationen zur Verfügung gestellt hat.

2.1. Zu Beginn der Beziehung teilt der Kunde dem Makler die genauen Angaben zu seiner Identifizierung (Name / Bezeichnung, Wohnsitz / Sitz, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Beruf usw.) mit und stellt die vom Makler angeforderten Belege (insbesondere eine Kopie des Personalausweises) zur Verfügung, damit er seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen kann. Jede Änderung der Daten muss dem Makler unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden.
2.2. Juristische Personen müssen ferner eine originalgetreue Kopie ihrer aktuellen Satzung, einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (oder ein vergleichbares Dokument), die Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten, die Liste der Personen, die befugt sind, Verpflichtungen für sie einzugehen und sie gegenüber Dritten zu vertreten, alle Belege für die Ermächtigung zum Abschluss eines Versicherungsvertrags im Namen der juristischen Person und gegebenenfalls eine originalgetreue Kopie des mit einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Domizilierungsagenten abgeschlossenen Domizilierungsvertrags vorlegen. Sie legen auch eine Kopie des gültigen Ausweises des Vertreters bzw. Geschäftsführers und des/der wirtschaftlich Berechtigten der juristischen Person vor.
2.3. Die Unterschriftenmuster der Organe, Bevollmächtigten und Vertreter, die Verpflichtungen für den Makler eingehen und ihn vertreten können, können vom Kunden auf Anfrage eingesehen werden. Nur Schriftstücke, die diese Unterschriften tragen, sind für den Makler verbindlich.

3. Vom Kunden bereitgestellte Informationen – Beratung und Angebote – Wahl des Kunden

3.1. Der Makler bittet den Kunden um Informationen über seine Anforderungen und Bedürfnisse in Bezug auf den von ihm gewünschten Versicherungsschutz.
3.2. Der Makler macht hiermit den Kunden aufmerksam auf den für den Kunden potentiell schädlichen Charakter von Daten (im Sinne von Punkt 2.1 und 2.2) oder Informationen (im Sinne von Punkt 3.1), die falsch oder nicht aktuell sind. Jede Änderung dieser Daten oder Informationen muss dem Makler unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden.
3.3. Der Makler ist berechtigt, sich auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten und Informationen zu verlassen. Er übernimmt keine Verantwortung für die Überprüfung der Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Daten und Informationen. Der Kunde haftet unter Ausschluss des Maklers allein für Schäden, die durch die Angabe falscher, ungenauer, veralteter oder unvollständiger Daten oder Informationen entstehen, es sei denn, der Makler wusste oder hätte wissen müssen, dass diese Daten oder Informationen offensichtlich falsch, ungenau oder unvollständig sind.
3.4. Auf der Grundlage der erhaltenen Daten und Informationen wendet sich der Makler an eine oder mehrere Versicherungsgesellschaften, um personalisierte Angebote einzuholen.
3.5. Für Kunden mit Wohnsitz/Niederlassung in Luxemburg: Der Makler berät den Kunden immer auf der Grundlage einer unparteiischen und personalisierten Analyse, es sei denn, der Kunde verzichtet ausdrücklich darauf.
3.6. Für Kunden mit Wohn- bzw. Geschäftssitz in einem anderen Land: Der Makler leistet Beratung oder leistet keine Beratung je nach geltendem Recht und informiert den Kunden entsprechend.
3.7. Der Makler stellt dem Kunden die eingeholten personalisierten Angebote (unter Einhaltung der geltenden, für jede Versicherungsgesellschaft spezifischen, Fristen), die standardisierten Informationsunterlagen zu den betreffenden Versicherungsprodukten sowie gegebenenfalls seine Empfehlungen so bald wie möglich nach Erhalt der Angebote der Versicherungsgesellschaften zur Verfügung.
3.8. Die endgültige Beurteilung der Beratung und der Angebote sowie die Wahl des Versicherungsprodukts und der Versicherungsgesellschaft obliegt dem Kunden. Entscheidet sich der Kunde, dem Rat des Maklers nicht zu folgen, muss der Kunde ausdrücklich auf diesen Rat verzichten.
3.9. Der Makler unterstützt den Kunden beim Ausfüllen des Versicherungsantrags für das vom Kunden gewählte Versicherungsprodukt und übermittelt ihn unverzüglich an die Versicherungsgesellschaft.

4. Kommunikation zwischen dem Kunden und dem Makler

4.1. Ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde seine E-Mail-Adresse mitgeteilt hat, kommuniziert der Makler mit ihm hauptsächlich auf diesem elektronischen Weg, es sei denn, der Kunde hat sich ausdrücklich für die Zusendung von Papierdokumenten entschieden.
4.2. Alle Mitteilungen des Maklers an den Kunden erfolgen an die letzte bekannte Adresse (auf dem Postweg oder elektronisch). Der Nachweis der Zusendung wird durch die Vorlage einer Kopie der Korrespondenz oder E-Mail mit ordnungsgemäßem Datum rechtsgültig erbracht. Bei Sendungen auf dem Postweg wird davon ausgegangen, dass sie den Empfänger innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Absendung erreicht haben. Ein Fax oder eine E-Mail gilt am Tag und zur Uhrzeit der Absendung als dem Empfänger zugegangen. Hat ein Kunde eine erwartete Mitteilung nicht innerhalb der normalen Fristen erhalten, muss er den Makler so schnell wie möglich darüber informieren.
4.3. Wenn die Korrespondenz an den Makler zurückgeschickt wird oder der Makler eine Mitteilung über die Nichtzustellung erhält, versucht der Makler, den Kunden auf anderem Weg (z.B. telefonisch) zu kontaktieren. Bleibt auch dieser Versuch erfolglos, hält der Makler alle für den Kunden bestimmten Mitteilungen auf Risiko des Kunden zurück, bis der Kunde den Kontakt mit dem Makler wieder aufnimmt oder eine neue Adresse angibt.
4.4. Der Makler macht hiermit den Kunden darauf aufmerksam, dass die Zustellung, die Authentizität und die Vertraulichkeit des Inhalts von Nachrichten, die auf elektronischem Weg ausgetauscht werden, nie vollständig gewährleistet sind. Der Makler und der Kunde verpflichten sich, sich nach besten Kräften zu bemühen, jeden Missbrauch, Betrug oder Übergriff zu vermeiden. Soweit diese Verpflichtung eingehalten wird, haftet der Makler nicht für schädliche Folgen, die sich insbesondere aus Fehlern, Verzögerungen oder fehlendem Empfang, Verdopplungen oder anderweitig im Zusammenhang mit der Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel ergeben können.
4.5. Jede Kommunikation von dem Kunden mit dem Makler muss schriftlich erfolgen. Die Beweislast für die Existenz, den Inhalt und die Kommunikation liegt beim Kunden.

5. Berufsgeheimnis

5.1. Der Makler ist an das Berufsgeheimnis gebunden, das nach Artikel 300 des luxemburgischen Gesetzes vom 7. Dezember 2015 über den Versicherungssektor organisiert und angewandt wird. Daher ist der Makler verpflichtet, die ihm im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit vom Kunden anvertrauten Informationen geheim zu halten.
5.2. Die Geheimhaltungspflicht besteht jedoch nicht in Bezug auf Versicherungsgesellschaften, Bankinstitute, Fachleute im Versicherungssektor („professionnels du secteur de l’assurance (PSA)”) oder Fachleute im Finanzsektor („professionnels du secteur financier (PSF)”), wenn der Makler die Informationen im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags übermittelt.
5.3. Darüber hinaus stimmt der Kunde ausdrücklich der Aufhebung des Berufsgeheimnisses des Maklers zu, um die Weitergabe von Informationen an Dritte, die sich möglicherweise in anderen Ländern als dem Großherzogtum Luxemburg befinden, zu ermöglichen, wenn diese Weitergabe notwendig oder zweckmäßig ist, um Beratung zu leisten, Arbeiten zur Vorbereitung der Unterzeichnung oder des Abschlusses von Versicherungsverträgen durchzuführen oder bei deren Verwaltung und Ausführung mitzuwirken. Im Fall von persönlichen Daten, die eine natürliche Person betreffen, erfolgt diese Kommunikation im Einklang mit der Datenschutzerklärung.
5.4. Die Verpflichtung der Versicherungsgesellschaft zum Berufsgeheimnis besteht gegenüber dem Makler nicht in Bezug auf Informationen, die sich auf Verträge beziehen, für die der Makler als Vermittler tätig war.
5.5. Der Kunde kann jedoch jederzeit der Weitergabe von Informationen über seinen Vertrag bzw. seine Verträge an den Makler widersprechen. Der Makler macht hiermit den Kunden dann darauf aufmerksam, dass er in einem solchen Fall nicht mehr in der Lage ist, seine Aufgabe angemessen auszuüben, den Kunden zu beraten und im besten Interesse des Kunden zu handeln. Ein solcher Widerspruch erfolgt daher auf Risiko des Kunden.

6. Überarbeitung dieser Allgemeinen Bedingungen

6.1. Der Makler kann diese allgemeinen Vermittlungsbedingungen sowie andere Klauseln des Maklervertrags jederzeit ändern, um insbesondere Änderungen von Gesetzen oder Vorschriften, der Marktpraktiken, der Marktbedingungen oder der Richtlinien des Maklers Rechnung zu tragen. Der Kunde wird über eine solche Revision über die in Artikel 4 vorgesehenen Kommunikationswege informiert.
6.2. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von dreißig Tagen ab dem Datum, an dem die Informationen dem Kunden mitgeteilt oder zur Verfügung gestellt wurden, schriftlich widerspricht, oder früher, wenn der Kunde den Makler um eine Vertriebsdienstleistung bittet; in diesem Fall gilt diese Bitte als förmliche Annahme der neuen Bedingungen.
6.3. Änderungen, die den Parteien infolge einer Änderung von Gesetzen oder Vorschriften auferlegt werden, gelten ohne vorherige Ankündigung ab dem Datum des Inkrafttretens dieser Bestimmungen.
6.4. Die Rechtswidrigkeit oder die teilweise oder vollständige Unanwendbarkeit einer oder mehrerer Klauseln des Maklervertrages berührt nicht die Anwendbarkeit der übrigen vereinbarten Bedingungen.

7. Haftung und Schadenersatz

7.1. Im Rahmen seiner Geschäftsbeziehung mit dem Kunden haftet der Makler bei jeder Handlung oder Unterlassung nur für seine grobe Fahrlässigkeit oder sein vorsätzliches Fehlverhalten, ausgenommen bei Personenschäden.
7.2. Sofern im Maklervertrag nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, sind die Verpflichtungen des Maklers Handlungspflichten. Insbesondere in Bezug auf die vom Makler erteilte Beratung handelt der Makler auf der Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten und Informationen und des Kenntnisstands zum Zeitpunkt der Beratung nach bestem Wissen und Gewissen. Der Makler kann nicht haftbar gemacht werden, wenn sich die Beratung im Nachhinein aufgrund von Elementen, Umständen oder Ereignissen, die dem Makler nicht bekannt oder für ihn billigerweise nicht vorhersehbar waren, als unangemessen oder fehlerhaft erweist.
7.3. Wenn der Kunde dem Rat des Maklers nicht folgt und ein anderes als das vom Makler empfohlene Versicherungsprodukt (oder eines der vom Makler empfohlenen) abschließt, stellt der Kunde den Makler ausdrücklich von allen allgemein nachteiligen Folgen frei, die sich für den Kunden aus dieser Wahl ergeben können.
7.4. Der Makler hat bei CGPA , Policennummer [Nummer] eine Versicherung für seine Berufshaftpflicht abgeschlossen.
7.5. Der Kunde verpflichtet sich, den Makler für alle Schäden und Verluste (einschließlich Rechts- und Anwaltskosten, soweit nach geltendem Recht zulässig) zu entschädigen, die dem Makler infolge der Nichteinhaltung dieser allgemeinen Vermittlungsbedingungen durch den Kunden entstehen.

8. Laufzeit und Auflösung

8.1. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird der Maklervertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann zu den in diesen allgemeinen Vermittlungsbedingungen festgelegten Bedingungen gekündigt werden.
8.2. Der Maklervertrag kann von jeder Partei jederzeit durch Einschreiben mit Rückschein an die andere Partei gekündigt werden. Die Kündigung wird wirksam an dem Werktag, der auf den Eingang des Schreibens folgt. Auch nach Beendigung des Maklervertrages gelten diese allgemeinen Vermittlungsbedingungen für die Beendigung laufender Beziehungen weiter.
8.3. Im Fall der Beendigung des Maklervertrags informiert der Makler darüber die Versicherungsgesellschaft(en), mit der/denen der Kunde über den Makler einen Versicherungsvertrag (Versicherungsverträge) abgeschlossen hat. Spätestens ab dem Datum der Kündigung muss sich der Kunde direkt an die betreffende(n) Versicherungsgesellschaft(en) wenden oder einen anderen Versicherungsvermittler wählen.
8.4. Die Tatsache, dass der Kunde für einen Versicherungsvertrag oder mehrere Versicherungsverträge, der/die über den Makler abgeschlossen wurde(n), einen anderen Versicherungsvermittler wählt, hat nicht die Beendigung des Maklervertrags zur Folge. Diese Wahl des Kunden beendet die Verpflichtungen der Parteien aus dem Maklervertrag nur insoweit, als sie sich auf den/die betreffenden Vertrag (Verträge) beziehen. Der Maklervertrag endet jedoch automatisch an dem Zeitpunkt, an dem der Kunde einen anderen Vertriebspartner für den letzten Versicherungsvertrag wählt, für den der Makler noch als Vermittler tätig war.
8.5. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Kündigung eines Vertrags mit einer Versicherungsgesellschaft nicht automatisch die Kündigung des Maklervertrags zur Folge hat.

9. Rechtswahl und Gerichtsstand

9.1. Der Maklervertrag unterliegt luxemburgischem Recht.
9.2. Im Fall von Streitigkeiten zwischen den Parteien bemühen sich die Parteien, diese Streitigkeiten gütlich beizulegen, erforderlichenfalls durch Einschaltung der zuständigen Stelle(n) für Beschwerdemanagement. Andernfalls wird der Streitfall von der erstbetreibenden Partei den Gerichten von Luxemburg-Stadt vorgelegt. Der Makler kann nach seinem Ermessen auch vor den Gerichten des Wohnortes bzw. der Niederlassung des Kunden Klage gegen den Kunden erheben.
9.3. Ist der Kunde ein Verbraucher, kann der Kunde nach seiner Wahl vor den Gerichten seines Wohnsitzes oder vor den Gerichten von Luxemburg-Stadt Klage gegen den Makler erheben, dagegen muss der Makler Klage gegen den Kunden vor den Gerichten des Wohnsitzes des Kunden erheben.

 

Datum der letzten Aktualisierung: [Datum].