VEFA – “Mehr Flexibilität für Käufer und Unterstützung des Angebots und der Schaffung von Wohnraum.”

This page as PDF
Dienstag 03 Juni 2025

Bis Ende Juni werden mehrere spezifische Steuerhilfen für Wohnraum in Luxemburg auslaufen.

Die Beihilfen wurden 2024 vorübergehend eingeführt, um den krisengeschüttelten Immobilienmarkt anzukurbeln, und bis zum 30. Juni 2025 verlängert. Nach diesem Datum stehen sie den Einwohnern nicht mehr zur Verfügung. Sie können jedoch von einer Toleranzfrist profitieren.

Um einem „großen Ansturm von Anträgen“ bis Ende des Monats entgegenzuwirken, hat der Finanzminister eine Flexibilisierung vorgenommen: Die Frist bleibt bestehen, aber die Käufer müssen lediglich bis zu diesem Datum bei der Verwaltungsbehörde für Registrierung, Domänen und Mehrwertsteuer (AED) entweder einen unterzeichneten Kaufvorvertrag oder einen unterzeichneten Reservierungsvertrag für einen noch nicht fertiggestellten Verkauf registrieren lassen.

Der Erwerb muss anschließend durch eine notarielle Urkunde zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 30. September 2025 formalisiert werden.

So ermöglicht die Frist den Banken und Notaren, die zahlreichen Anträge von Käufern zu bearbeiten, die von einem der folgenden Steuervorteile profitieren möchten:

  • Steuergutschrift für Mieten in Höhe von 20.000 Euro pro natürliche Person
  • die Halbierung der Bemessungsgrundlage für Eintragungs- und Übertragungsgebühren
  • die beschleunigte Abschreibung von 6 %
  • die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen zu einem Viertel des Gesamtsteuersatzes und
  • die Steuerbefreiung des Wertzuwachses bei der Übertragung von Immobilien, die für soziale Mietzwecke genutzt werden, oder von Wohngebäuden, die die Energieeffizienzklasse A+ erreichen.

Beachten Sie schließlich, dass die Steuergutschrift „Bëllegen Akt“ für den Erwerb einer Wohnung zu persönlichen Zwecken nicht von dem vom Ministerium von Gilles Roth eingebrachten Gesetz betroffen ist. Sie wird über den 30. Juni 2025 hinaus bei 40.000 Euro beibehalten.

BRON: RTL

https://infos.rtl.lu/actu/luxembourg/a/2309577.html?fbclid=IwQ0xDSwKqxntleHRuA2FlbQIxMQABHl8278QMIo17IH-mIEL5zw0t_8-C65Nl60dtUJU8N216a0TGs91KyDXa0JC-_aem_mVV_NBb5hrvkwuvP6NC8cA

Hier finden Sie die Veröffentlichung des Finanzministeriums:
https://mfin.gouvernement.lu/de/actualites.gouvernement2024+de+actualites+toutes_actualites+communiques+2025+06-juin+02-roth-avantages-fiscaux.html