Der Verkäufer einer Immobilie im Zustand der zukünftigen Fertigstellung (VEFA) muss zwingend eine finanzielle Garantie für die vollständige Fertigstellung des Gebäudes leisten, denn im Falle eines Verzugs (Konkurs, Auflösung, …) des Verkäufers muss ein Versicherer für die Fortsetzung der Arbeiten gemäß den zwischen Verkäufer und Käufer festgelegten Spezifikationen garantieren. Wenn eine finanzielle Fertigstellungsgarantie vereinbart wurde, wird diese zu einer Erstattungsgarantie, wenn festgestellt wird, dass der Bau materiell oder rechtlich nicht durchgeführt werden kann.
Die Garantie wird von einem Versicherer mit einem A- Rating von AM Best ausgestellt.
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